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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12   

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https://dejure.org/2012,123540
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12 (https://dejure.org/2012,123540)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2012 - L 3 U 229/12 (https://dejure.org/2012,123540)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - L 3 U 229/12 (https://dejure.org/2012,123540)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, Rn 13 nach juris - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Soweit demgegenüber Dr. Dr. K. ausführt, die Unfallfolgen seien nicht primär ursächlich für die Entwicklung der psychogenen Störung (Stellungnahme vom 5. Oktober 2011), übersieht er, dass eine (ggf auch nur annähernd) gleichwertige oder gar überragende Bedeutung einer von mehreren Ursachen gerade nicht erforderlich ist, um die Ursache als wesentlich einzuordnen (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R, Rn nach juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Schließlich ist nach den plausiblen Ausführungen von Dr. O. auch festzustellen, dass das Ausscheiden des Klägers aus dem Erwerbsleben sowie die damit verbundenen sozialen Folgen - und damit dem unversicherten persönlichen Bereich zuzurechnende Umstände (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R, Rn 32 nach juris - NZS 2012, 909) - bei der Entwicklung der seelischen Störung zwar mitgewirkt haben und weiterhin mitwirken.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 25/05 R, Rn 10 nach juris - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Soweit das SG die Beklagte verurteilt hat, dem Kläger "Leistungen der Heilbehandlung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen" zu erbringen, handelt es sich zudem um ein unzulässiges Grundurteil ohne einen bezüglich der Leistungsgewährung vollstreckungsfähigen Inhalt; diesem Ausspruch kommt neben der Anerkennung der psychosomatischen Störung als Unfallfolge keine eigenständige Bedeutung zu (vgl hierzu auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R, Rn 12 nach juris - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    O. hat schließlich auch nicht eine erhöhte seelische Verletzbarkeit des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls übersehen; diese schließt aber die Bewertung der psychosomatischen Störungen als Unfallfolge nicht aus, weil die bei dem Kläger bestehende organmedizinische Unfallfolge im Bereich der BWS - wie bereits festgestellt - nach wissenschaftlichen Maßstäben allgemein geeignet ist, psychische Störungen der bei dem Kläger vorliegenden Art hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 40/05 R, Rn 11 - juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2012 - L 3 U 229/12
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 47/98 R, Rn 14 nach juris - SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2018 - L 3 U 93/16
    Denn jedenfalls wäre ein solcher Antrag auf ein unzulässiges Grundurteil gerichtet (vgl dazu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Senatsurteil vom 27. Januar 2016 - L 3 U 229/12), was nicht dem wohlverstandenen Interesse des Klägers (§ 123 SGG) entsprechen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 16 U 195/16
    Sodann stellt die Beklagte im zweiten Satz des Tenors fest, dass die Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit ab dem 27. Mai 2011 nicht Folge des Arbeitsunfalles ist, obwohl eine Regelung zu Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit im Bescheid vom 9. November 2012 überhaupt nicht erfolgt ist und die isolierte Feststellung von Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit nach den materiellen Vorgaben des Unfallversicherungsrechts keiner Regelung im Sinne des § 31 SGB X zugänglich sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Januar 2016 - L 3 U 229/12).
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